Standplatzzulassung für Märkte beantragen
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Zulassung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.
Ansprechpartner
Stadt Klötze - Gewerbeamt, Gaststättenwesen, Friedhöfe, Schiedsstelle
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Mittelstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathaushof
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Klötze, ZOB
Bus: 300, 301, 400
Rufbus, Klötze, Am Rathaus
Bus: 107, 301, 302, 702
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.
erforderliche Unterlagen
Jeder Antrag muss enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
- Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
- Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
- verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
- Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)
Rechtsbehelf
unterschiedlich
Kosten
Standgeld
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
QSKommune