Standplatzgenehmigung

    Standplatzzulassung für Märkte beantragen

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine  Zulassung.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Veranstalter oder die Veranstalterin.

    Ansprechpartner

    Stadt Klötze - Gewerbeamt, Gaststättenwesen, Friedhöfe, Schiedsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    38486 Klötze

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Mittelstraße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaushof
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkbuchten entlang des Schulplatzes (mit Parkscheibe)
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rufbus, Klötze, Am Rathaus
      Linie:
      • Bus: 107, 301, 302, 702
    • Haltestelle: Klötze, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 301, 400

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Dienstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr * Mittwochs: geschlossen * Donnerstags: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr * Freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03909 403-200

    Telefon Festnetz: 03909 403-135

    E-Mail: info@stadt-kloetze.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang befindet sich auf der Hofseite des Rathauses.

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Jeder Antrag muss enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift
    • Ablichtung der Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
    • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate)
    • Sortiments- bzw. Leistungsangebotsbeschreibung
    • verbindliche Angaben über benötigte Strom- und Wasseranschlüsse
    • Art des Verkaufsstandes mit Foto und Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge, Breite, Höhe, Anbauten, Vorbauten)

    Rechtsbehelf

    unterschiedlich

    Kosten

    Standgeld

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English