Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 45

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34904 321080

    Fax: +49 34904 328799

    E-Mail: ordnungsamt@oranienbaum-woerlitz.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstraße 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sollnitzer Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Oranienbaum
      Linie:
      • Bus: 331

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034904 403-33

    Telefon Festnetz: 034904 403-77

    Telefon Festnetz: 034904 403-73

    E-Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung eines Bewohner-Parkausweises gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2 a Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis, parken, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkberechtigung, Parkerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English