Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis ausstellen
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.
Gemäß Erstem Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005 erfüllen die Gemeinden die Aufgaben des § 45 Abs. 1 bis 1d ff StVO als örtliche Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis. Da dies die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist, ist die Stadt Bernburg (Saale) hierfür zuständig.
Ansprechpartner
Verkehr
Beschreibung
Rathaus II / EG links
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-693
Fax: 03471 659-309
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis ausstellen
In der Stadt Bernburg (Saale) besteht die Regelung, dass nur der Hauptwohnsitz für einen Bewohnerparkausweis berechtigt. („Kann-Bestimmung“ des § 45 StVO)
In der Stadt Bernburg (Saale) besteht die Regelung, dass nur der Hauptwohnsitz für einen Bewohnerparkausweis berechtigt. ("Kann-Bestimmung" des § 45 StVO)
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis ausstellen
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005
Erstes Funktionalreformgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.12.2004 mit Gültigkeit ab 01.01.2005
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis ausstellen
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.
Der Bewohnerparkausweis ist für 1 Jahr gültig.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bernburg (Saale): Bewohnerparkausweis ausstellen
30,70 Euro Verwaltungsgebühr (jährlich)
30,70 Euro Verwaltungsgebühr (jährlich)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkberechtigung, Fußgängerzone befahren, Handwerker, Anwohner, Anwohnerparkausweis