Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg

    Beschreibung

    Burg, die ca. 24.000 Einwohner zählende Stadt, vor den Toren der Landeshauptstadt Magdeburg gelegen, bietet durch seine hervorragende Lage an drei großen Verkehrsachsen Bundesautobahn A2, Bundesstraße B 1 und B 246a, der Bahnstrecke Hannover-Magdeburg-Berlin, den Wasserstraßen Elbe und Elbe-Havel-Kanal sowie einem Fluglandeplatz für kleine Sportflugzeuge beste Möglichkeiten der Erreichbarkeit. Außerdem wird die Ihlestadt durch den Elberadfernweg tangiert. Bereits in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts liegen die Anfänge der städtischen Entwicklung von Burg. Nach geschichtlicher Überlieferung ist die Entstehungsgeschichte der Stadt Burg eng mit der Entwicklung der Handelsstraße von Magdeburg nach Brandenburg verbunden. Beiderseits des Marktweges hatte sich eine Marktsiedlung mit Kirche etabliert, die um 948 durch König Otto I. mit erstmals urkundlich erwähnt worden war.

    In der Burger Innenstadt, die an vielen Stellen über ihre mehr als 1000-jährige Vergangenheit Zeugnis abgelegt, ist Geschichte pur erlebbar. Die an der Straße der Romanik gelegenen Kirchen fordern schon von weitem zu einem Besuch. So ist die "Nicolaikirche (Oberstraße), erbaut 1186, die größte romanische Granitbasilika östlich der Elbe. Die frisch sanierte, dreischiffige, im gotischen Stil errichtete Kirche "Unser Lieben Frauen (Breiter Weg) prägt das Bild der Altstadt. Hier angekommen ist ein Altstadtrundgang in der "Stadt der Türme, zu dem der Besuch der Historischen Gerberei mit einer interessanten Ausstellung zur 110-jährigen Schuhproduktion in Burg, die Besichtigung der begehbaren Stadttürme sowie ein Abstecher zur Carl von Clausewitz Erinnerungsstätte, unbedingt zu empfehlen.

    Weitere Informationen unter: https://www.Stadt-Burg.de/

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Haus, Bitte Parkzeit beachten.
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Burg, Verwaltungszentrum
      Linie:
      • Bus: Linie 700 und 704

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03921 921-600

    Telefon Festnetz: 03921 921-0

    E-Mail: burg@stadt-burg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Handwerker, Anwohnerparkausweis, Parkerlaubnis, Anwohner, Fußgängerzone befahren, parken, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de