Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Burgenlandkreis - Straßenverkehrsamt
Adresse
Postanschrift
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg (Saale)
Postfachadresse
Postfach 1151
06618 Naumburg (Saale)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
- Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Linie:- Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr
Kontakt
Fax: 03445 73-1599
Telefon Festnetz: 03445 73-1510(Kfz-Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03445 73-1505(Führerscheinstelle)
Telefon Festnetz: 03445 73-1515(Sekretariat)
E-Mail: strassenverkehrsamt@blk.de
Internet
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für das Gebiet Nr.: ...
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Fußgängerzone befahren, Anwohnerparkausweis, parken, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Parkberechtigung, Parkerlaubnis