Bewohnerparkausweis beantragen
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 425-365
Fax: 03496 425-6352
Telefon Festnetz: 03496 425-353
Fax: 03496 425-6353
Fax: 03496 425-6365
Telefon Festnetz: 03496 425-352
Kontaktperson
Bärbel Albrecht
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marianne Grabner
Telefon Festnetz: 03496 425-159
E-Mail: m.grabner@koethen-stadt.de
Katja Jachade
Telefon Festnetz: 03496 425-361
E-Mail: k.jachade@koethen-stadt.de
Monique Mudrack
Telefon Festnetz: 03496 425-359
E-Mail: m.kloehn@koethen-stadt.de
Heike Landskron
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Dominik Mayer
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marlies Mieth
Telefon Festnetz: +49 3496 425-353
E-Mail: m.mieth@koethen-stadt.de
Jan Papendieck
Telefon Festnetz: 03496 425-362
E-Mail: j.papendieck@koethen-stadt.de
Franziska Scheffel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Vicky Trabhardt
Telefon Festnetz: 03496 425-366
E-Mail: v.trabhardt@koethen-stadt.de
Kathrin Ufer
Telefon Festnetz: 03496 425-352
E-Mail: k.ufer@koethen-stadt.de
Daniela Winzer
Telefon Festnetz: 03496 425-365
E-Mail: d.winzer@koethen-stadt.de
Internet
Formulare
Bewohnerparkausweis - Nutzungserklärung zum Antrag
Bewohnerparkausweis - Antrag
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Handwerker, parken, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis, Parkberechtigung, Anwohner, Ausnahmegenehmigung, Anwohnerparkausweis