Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis beantragen

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Straßenverkehrsrecht und KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-3501

    Fax: 03901 840-614

    E-Mail: Susanne.Lange@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2009

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Allgem. Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039000 97-287

    Telefon Festnetz: 039000 97-289

    Fax: 039000 288

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2010

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung, parken, Parkberechtigung, Fußgängerzone befahren, Handwerker, Anwohner, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020