Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Naturschutz / Forsten
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünder Tor
Linie:- Bus: Tangermünder Tor
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
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E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 70.04
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7244
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Forsthoheit
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Formulare
Naturschutz - Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Kopfbaumpflege im Landkreis Stendal
Naturschutz - Anzeige erfolgter Ersatzpflanzung gemäß Gehölzschutzverordnung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt