Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Naturschutz / Forsten
Adresse
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Hausanschrift
Tangermünder Tor
Bus: Tangermünder Tor
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
E-Mail: umweltamt@landkreis-stendal.de
Fax: +49 3931 213060
Formulare
Naturschutz - Anzeige erfolgter Ersatzpflanzung gemäß Gehölzschutzverordnung
Naturschutz - Antrag auf Gewährung einer Förderung zur Kopfbaumpflege im Landkreis Stendal
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt