Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht
Aktuelles
Die untere Naturschutzbehörde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehalten werden. Sie ist verpflichtet, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Durchführung dieser Vorschriften und zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft zu treffen. Sind Teile von Natur und Landschaft rechtswidrig zerstört, beschädigt oder verändert worden, ordnet die Naturschutzbehörde die im Gesetz dafür vorgesehenen Maßnahmen an. Maßgebliche Handlungsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und Richtlinien.
Beschreibung
Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind:
- Landschaftsrahmenplanung
- Biotopverbundplanung
- Eingriffsgenehmigung
- Bodenabbau
- Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
- Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister
- Ökokonto
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Natura 2000
- Vorkaufsrecht
- Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich
- Allgemeiner und besonderer Artenschutz
- Tiergehege und Zoos
- Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
- Kontrollen in den Schutzgebieten
- Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Naturschutzbeirat
- Naturschutzbeauftragte
- Feld- und Forstordnung
- Umweltinformation, Informationszugang
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
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Stichwörter
Naturschutz, Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt