Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Ausnahme vom Naturschutz beantragen

    Beschreibung

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    SG Naturschutz, Wald-/Forstaufsicht

    Beschreibung

    Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde sind: 

    • Landschaftsrahmenplanung
    • Biotopverbundplanung
    • Eingriffsgenehmigung 
    • Bodenabbau 
    • Unterschutzstellung von Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, Naturdenkmalen
    • Führung Naturschutzverzeichnis, Naturschutzregister 
    • Ökokonto
    • Gesetzlich geschützte Biotope
    • Natura 2000 
    • Vorkaufsrecht 
    • Entschädigungen für Nutzungsbeschränkungen, Härteausgleich 
    • Allgemeiner und besonderer Artenschutz
    • Tiergehege und Zoos 
    • Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen von den Regelungen der Naturschutzgesetze und der aus dieser Grundlage erlassenen Verordnungen im Einzelfall
    • Kontrollen in den Schutzgebieten
    • Praktische Arten-, Biotopschutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
    • Ordnungsbehördliche Maßnahmen 
    • Naturschutzbeirat 
    • Naturschutzbeauftragte
    • Feld- und Forstordnung
    • Umweltinformation, Informationszugang

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 9

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03461 40-1423

    Fax: 03461 40-1902

    E-Mail: naturschutz@saalekreis.de

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftspflege, Untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Fax: 0345 514-2118

    Telefon Festnetz: 0345 514-2600

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

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