Naturschutzrechtliche Vorschriften Befreiung

    Ausnahme vom Naturschutz beantragen

    Beschreibung

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    Wald, Befreiung von Verboten

    Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).

    Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.

    Wald, Befreiung von Verboten

    Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).

    Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Team Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:

    • Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
    • Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
    • Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214674

    Fax: +49 345 2214667

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2600

    Fax: 0345 514-2118

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    formloser Antrag und Kartenauszug

    formloser Antrag und Kartenauszug

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich

    Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen

    entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten

    Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro

    Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)