Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
Wald, Befreiung von Verboten
Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).
Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.
Wald, Befreiung von Verboten
Eine Waldwiese zu mähen ist verboten. Eine Ausnahme vom Verbot kann von der Unteren Forstbehörde genehmigt werden, wenn entsprechende Gründe (z.B. zur Gewinnung von Heu) vorliegen. Es können auch andere Ausnahmen von Verboten des Waldgesetzes und der Feld- und Forstordnung beantragt werden (z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder Waldflächen sperren).
Weiterhin können Sie sich an den Bereich Landwirtschaft und Forsten wenden, wenn Sie eine kleine Waldfläche heranziehen möchten oder wissen möchten, ob ein Gebiet Waldstatus besitzt.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Team Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Überwachung von Bautätigkeiten im Rahmen des Landschaftsschutzes,
- Durchsetzung der Bundesartenschutzverordnung,
- Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzverordnung,
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214674
Fax: +49 345 2214667
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
formloser Antrag und Kartenauszug
formloser Antrag und Kartenauszug
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich
Antragstellung erfolgt persönlich oder schriftlich
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen
entsprechend der zu bearbeitenden Antragsmenge, i.d.R. 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Naturschutz / Wald, Befreiung von Verboten
Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro
Gebühr zwischen 18,00 und 180,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt