Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Amt 83 - Amt für Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Ausstieg Anhaltiner Platz
Bus: Ausstieg Anhaltiner Platz
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: umweltamt@dessau-rosslau.de
Telefon Festnetz: 0340 204-2083
Fax: 0340 204-2983
Telefon Festnetz: 0340 204-1583
Stichwörter
Umweltamt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt