Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet beantragen
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche (Landschaft). Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten oder Ruhezonen erklärt werden. Des Weiteren können bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Landschaft haben, in einem naturschutzbehördlichen Verfahren behördlich untersagt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz..
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten
- Artenschutz
- Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
- Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
- Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
- Zoos/ Tiergehege
- nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
- Bergbau – Bodenabbau
- Bergbau nach Bergrecht
- Bodenabbau nach Naturschutzrecht
- Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
- Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
- Ausnahmen und Befreiungen
- Eingriffsregelung
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
- Kompensationsverzeichnis
- Ökokonto
- Förderung
- Agrarumweltmaßnahmen
- Naturschutz-Fördermittel
- Forst
- Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
- Genehmigung von Erstaufforstungen
- Genehmigung von Waldumwandlungen
- Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
- Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
- Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
- Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Beratung privater Waldbesitzer
- Anordnungen zum Schutz des Waldes
- Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
- Tätigkeit im Forstausschuss
- Landschaftspflege
- Landschaftsplanung
- Landschaftsprogramm
- Landschaftsrahmenplan
- Landschaftspläne
- Schutzgebiete/ -objekte
- Biosphärenreservate
- Naturpark
- FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzgebiete
- Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
- Flächennaturdenkmale
- Flächenhafte Naturdenkmale
- Naturdenkmale
- Geschützte Parkanlagen
- Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
- Biotopverbund
- Natura 2000, Cross Compliance
- Naturschutzverzeichnis
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146
Fax: +49 3904 7240-56100
Internet
Bankverbindung
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Empfänger: Landkreis Börde
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BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung
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Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
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Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt