Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Ansprechpartner
SG Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Klinikum
Straßenbahn: Merseburg, Klinikum
Merseburg, Kloster
Bus: Merseburg, Kloster
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Merseburg, Klinikum
Straßenbahn: Merseburg, Klinikum
Merseburg, Kloster
Bus: Merseburg, Kloster
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kontakt
Stichwörter
Kindergarten, Kindertagesstätte
SG Sozialer Dienst
Beschreibung
Wenn Sie das Gefühl haben, bei der Erziehung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder nicht mehr weiter zu wissen oder Sie bei einer anstehenden Trennung nicht wissen, was danach auf Sie und die Familie zukommt, sind die MitarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst Ihre Ansprechpartner. Auch junge Menschen, die in ihrer persönlichen Situation das Gefühl haben, mit Problemen nicht fertig zu werden, finden verständnisvolle Zuhörer im Allgemeinen Sozialen Dienst.
Unsere Aufgaben sind insbesondere:
- die Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
- die Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie benachteiligten jungen Menschen
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung sowie in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Angebote über geeignete Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
- Wir kümmern uns um die Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Wir begleiten bei der Hilfe zur Erziehung, den Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
- Wir wirken in familiengerichtlichen Verfahren mit
- Wir nehmen Kinder in Obhut, wenn dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.
Unsere Beratungen sind immer vertraulich und haben das Ziel, zu informieren, auf Fragen geeignete Antworten zu finden und gemeinsame Problemlösungen zu entwickeln.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1619
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt