Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen
Beschreibung
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Halle (Saale) ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen und Institutionen.
Er informiert, berät und vermittelt Hilfsangebote zu unterschiedlichen Themengebieten, wie Medienbildung, Gewaltprävention, soziales Lernen, legale Drogen/ Sucht, Sexualität und allem, was junge Menschen oder Eltern zum Problem werden kann. Weiterhin werden präventive Informationsangebote in verschiedenen Einrichtungen wie z.B Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen aller Formen und in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen durchgeführt. Interessierte erhalten zudem Auskunft über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:
- Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Verantwortungsbereichen des Kinder- und Jugendschutzes
- Information und Beratung zum aktuellen Jugendschutzgesetz und anderen Gesetzlichkeiten
- Anhörung bei Ausnahmeregelungen nach § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen usw.)
- Aufnahme von Beschwerden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- Beteiligung bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen
- Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR) und Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale)
- Vernetzungsarbeit zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendschutzes
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Halle (Saale) ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen und Institutionen.
Er informiert, berät und vermittelt Hilfsangebote zu unterschiedlichen Themengebieten, wie Medienbildung, Gewaltprävention, soziales Lernen, legale Drogen/ Sucht, Sexualität und allem, was junge Menschen oder Eltern zum Problem werden kann. Weiterhin werden präventive Informationsangebote in verschiedenen Einrichtungen wie z.B Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen aller Formen und in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen durchgeführt. Interessierte erhalten zudem Auskunft über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:
- Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Verantwortungsbereichen des Kinder- und Jugendschutzes
- Information und Beratung zum aktuellen Jugendschutzgesetz und anderen Gesetzlichkeiten
- Anhörung bei Ausnahmeregelungen nach § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen usw.)
- Aufnahme von Beschwerden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- Beteiligung bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen
- Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR) und Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale)
- Vernetzungsarbeit zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendschutzes
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.
Ansprechpartner
Jugendarbeit /Jugendpflege
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Besondere Soziale Dienste > Fachbereich Bildung >Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Ivanka Somborski
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Informationen zur Nutzung von Solarien
Informationen zur Verkehrssicherheitsaktion "fifty-fifty-Taxi"
Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz
Informationen zu K.O.-Tropfen
Informationen zum Taschengeld
Sicher im Netz - Tipps und Empfehlungen zur Internetnutzung
Informationen zum Kinderministerium (Kinder und Politik)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Kinder und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0345 514-1619
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutzgesetz - Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gaststättengesetz (GastG)
Gewerbeordnung (GewO)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutzgesetz - Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gaststättengesetz (GastG)
Gewerbeordnung (GewO)
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)
kostenlos
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)
Wichtige Hinweise zu Zuständigkeiten
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer 0345 221-5610.
Weitere Informationen zum Thema
Bei Anliegen zu Themen der Hilfen zur Erziehung informieren Sie sich bitte unter Allgemeiner Sozialer Dienst/ Beratung/ Hilfen zur Erziehung.
Wichtige Hinweise zu Zuständigkeiten
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer 0345 221-5610.
Weitere Informationen zum Thema
Bei Anliegen zu Themen der Hilfen zur Erziehung informieren Sie sich bitte unter Allgemeiner Sozialer Dienst/ Beratung/ Hilfen zur Erziehung.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt