Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Unterbreitung

    Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes annehmen

    Beschreibung

    Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).

    Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)

    Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Halle (Saale) ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen und Institutionen.

    Er informiert, berät und vermittelt Hilfsangebote zu unterschiedlichen Themengebieten, wie Medienbildung, Gewaltprävention, soziales Lernen, legale Drogen/ Sucht, Sexualität und allem, was junge Menschen oder Eltern zum Problem werden kann. Weiterhin werden präventive Informationsangebote in verschiedenen Einrichtungen wie z.B Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen aller Formen und in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen durchgeführt. Interessierte erhalten zudem Auskunft über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:

    • Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Verantwortungsbereichen des Kinder- und Jugendschutzes 
    • Information und Beratung zum aktuellen Jugendschutzgesetz und anderen Gesetzlichkeiten
    • Anhörung bei Ausnahmeregelungen nach § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen usw.)
    • Aufnahme von Beschwerden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
    • Beteiligung bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen
    • Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR) und Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale)
    • Vernetzungsarbeit zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendschutzes

    Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Halle (Saale) ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen und Institutionen.

    Er informiert, berät und vermittelt Hilfsangebote zu unterschiedlichen Themengebieten, wie Medienbildung, Gewaltprävention, soziales Lernen, legale Drogen/ Sucht, Sexualität und allem, was junge Menschen oder Eltern zum Problem werden kann. Weiterhin werden präventive Informationsangebote in verschiedenen Einrichtungen wie z.B Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen aller Formen und in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen durchgeführt. Interessierte erhalten zudem Auskunft über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:

    • Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Verantwortungsbereichen des Kinder- und Jugendschutzes 
    • Information und Beratung zum aktuellen Jugendschutzgesetz und anderen Gesetzlichkeiten
    • Anhörung bei Ausnahmeregelungen nach § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen usw.)
    • Aufnahme von Beschwerden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
    • Beteiligung bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen
    • Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR) und Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale)
    • Vernetzungsarbeit zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendschutzes

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte als örtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Als überörtlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist das Landesjugendamt, Referat Kinder und Jugend des Landesverwaltungsamtes zuständig.

    Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für den ordnungsrechtlichen Kinder- und Jugendschutz ist das Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten des Landesverwaltungsamtes zuständig.

    Ansprechpartner

    Jugendarbeit /Jugendpflege

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Schweitzer-Straße 40

    06110 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215736

    Fax: +49 345 2215910

    E-Mail: jugendschutz@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2022 (von: Huesmann, Maximilian)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Kinder und Jugend

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-1619

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 26.06.2023 (von: Steinhardt, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)

    Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    Jugendschutzgesetz (JuSchG)

    Jugendmedienschutzgesetz - Staatsvertrag (JMStV)

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Jugendschutz im Ausland

    Gaststättengesetz (GastG)

    Gewerbeordnung (GewO)

    Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

    Jugendschutzgesetz (JuSchG)

    Jugendmedienschutzgesetz - Staatsvertrag (JMStV)

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

    Jugendschutz im Ausland

    Gaststättengesetz (GastG)

    Gewerbeordnung (GewO)

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)

    kostenlos

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)

    Wichtige Hinweise zu Zuständigkeiten

    Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer  0345 221-5610. 
    Weitere Informationen zum Thema 

    Bei Anliegen zu Themen der Hilfen zur Erziehung informieren Sie sich bitte unter Allgemeiner Sozialer Dienst/ Beratung/ Hilfen zur Erziehung.

    Wichtige Hinweise zu Zuständigkeiten

    Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer  0345 221-5610. 
    Weitere Informationen zum Thema 

    Bei Anliegen zu Themen der Hilfen zur Erziehung informieren Sie sich bitte unter Allgemeiner Sozialer Dienst/ Beratung/ Hilfen zur Erziehung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)