Infektionsschutz Meldung

    Meldung zum Infektionsschutz einreichen

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wendstraße 30

    39576 Stendal

    Krankenhaus

    Bus: Krankenhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-stendal.de

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7901

    Fax: +49 3931 60-7902

    Formulare

    Formularsammlung des LAV Fachbereich Hygiene
    Arztmeldung über Meldepflichtige Krankheit gemäß § 6 IfSG und Meldeverordnung Sachsen-Anhalt
    Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

    Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, sind verpflichtet, diese Großanlagen beim Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen.

    Der Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird und in denen Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers vorhanden sind, ist zur jährlichen Eigenüberwachung auf Legionella spec. verpflichtet.

    Großanlagen im Sinne der TrinkwV und der  allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblatt W 551) sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Warmwasser-Installationen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind keine Großanlagen.

    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Diphtherie, Cholera, Meningokokken-Meningitis, Pest, Virushepatitis, Sepsis, HUS, Masern, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Milzbrand, humane spongiforme Enzephalopathie, Botulismus, Poliomyelitis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)