Infektionsschutz Meldung

    Meldung zum Infektionsschutz einreichen

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
      Linien:
      • Regionalbahn: ZOB Salzwedel
      • Bus: ZOB Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03901 840-585

    Telefon Festnetz: 03901 840-7500

    E-Mail: Ramon.Rulff@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Poliomyelitis, Botulismus, Sepsis, Cholera, Masern, Pest, HUS, Meningokokken-Meningitis, Virushepatitis, Diphtherie, Milzbrand, humane spongiforme Enzephalopathie, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English