Infektionsschutz Meldung

    Meldung zum Infektionsschutz einreichen

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)

    Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein.
    Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.

    Die Meldepflicht bezieht sich auf den Wohnort des Erkrankten. Hat der Erkrankte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Halle (Saale), dann erfolgt die Meldung an den Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). 

    Die Pflicht zur Meldung bezieht sich auch auf die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.

    Ansprechpartner

    Team Hygiene

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit

    Aufgaben:

    Der Umgang mit ansteckenden Krankheiten und Infektionen ist durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit. Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein. Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.

    Entsprechend dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA) hat das Team Hygiene Überwachungsobjekte in denen die Einhaltung der Hygiene kontrolliert wird, hierzu gehören:

    - Krankenhäuser,

    - Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, für Dialyse, Praxen von Heilpraktikern - bei diesen besteht eine An-, Um- und Abmeldung einer Praxistätigkeit -

    - Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (Altenpflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Kitas, Schulen etc.)

    - Tattoo-Studios, Schönheitspflege

    - Trinkwasserinstallationen und Schwimmbäder

    Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes werden z.B. Rattenbekämpfungen veranlasst.

    Weiterhin erfolgen Gelbfieberimpfungen einschließlich reisemedizinische Beratungen im Bereich Beratung Reisemedizin. Nähre Informationen u. a. zur Terminvereinbarung finden Sie hier

    Leitung: Dr. Matthias Dürr

    Zugeordnete Bereiche: 

    Beratung Reisemedizin

    Gesundheitszeugnis 

    Infektionsschutz

    Tuberkulose: Beratung, Umgebungsuntersuchung/Röntgenarchiv

    Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Niemeyerstraße 1

    06110 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2213222

    Telefon Festnetz: +49 345 2213245

    E-Mail: gesundheit-hygiene@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Merkblatt Shigellose
    Merkblatt Campylobacter-Infektion
    Merkblatt Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
    Merkblatt Borreliose
    Merkblatt Influenza
    Merkblatt Hepatitis A
    Merkblatt Hand-Fuß-Mund-Krankheit
    Merkblatt Meningokokken-Erkrankung
    Merkblatt Legionellose
    Merkblatt Hepatitis C
    Merkblatt Scharlach (Streptokokken-Infektion)
    Merkblatt Warzen
    Merkblatt Hepatitis B
    Merkblatt Cryptosporidien
    Merkblatt Pertussis (Keuchhusten)
    Merkblatt Skabies (Krätze)
    Merkblatt Salmonellose
    Merkblatt Escherischia Coli
    Merkblatt Rotaviren
    Merkblatt Hepatitis E
    Merkblatt Giardia lamblia (Giardiasis)
    Merkblatt Masern
    Koordinierung von Infektionsschutzmaßnahmen, Datenschutzhinweis
    Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, Datenschutzhinweis
    Merkblatt Noroviren
    Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)

    • verfügbare ärztliche Unterlagen
    • Bei der Meldung von Infektionskrankheiten durch Gemeinschaftseinrichtungen an den Fachbereich Gesundheit wird den Leitungen der Einrichtungen durch das Team Hygiene, nach Meldeeingang, ein entsprechendes Formular (Tabelle) zur Datenübermittlung übersendet.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Milzbrand, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Diphtherie, Poliomyelitis, Cholera, Botulismus, Pest, HUS, Sepsis, Virushepatitis, Masern, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, humane spongiforme Enzephalopathie, Meningokokken-Meningitis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de