Meldung zum Infektionsschutz einreichen
Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.
Beschreibung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.
Namentlich benannte Erreger:
Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.
Nicht namentlich benannte Erregernachweise:
Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.
Impfschäden:
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)
Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein.
Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.
Die Meldepflicht bezieht sich auf den Wohnort des Erkrankten. Hat der Erkrankte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Halle (Saale), dann erfolgt die Meldung an den Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale).
Die Pflicht zur Meldung bezieht sich auch auf die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen.
Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale). Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein.
Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.
Die Meldepflicht bezieht sich auf den Wohnort des Erkrankten. Hat der Erkrankte seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Halle (Saale), dann erfolgt die Meldung an den Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale).
Die Pflicht zur Meldung bezieht sich auch auf die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.
Ansprechpartner
Team Hygiene
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit
Aufgaben:
Der Umgang mit ansteckenden Krankheiten und Infektionen ist durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Meldepflichtige Erkrankungen erfasst der Fachbereich Gesundheit. Er leitet Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung ein. Zu den Aufgaben gehören neben der Beratung von Erkrankten, die Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten.
Entsprechend dem Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA) hat das Team Hygiene Überwachungsobjekte in denen die Einhaltung der Hygiene kontrolliert wird, hierzu gehören:
- Krankenhäuser,
- Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, für Dialyse, Praxen von Heilpraktikern - bei diesen besteht eine An-, Um- und Abmeldung einer Praxistätigkeit -
- Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen (Altenpflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Kitas, Schulen etc.)
- Tattoo-Studios, Schönheitspflege
- Trinkwasserinstallationen und Schwimmbäder
Im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes werden z.B. Rattenbekämpfungen veranlasst.
Weiterhin erfolgen Gelbfieberimpfungen einschließlich reisemedizinische Beratungen im Bereich Beratung Reisemedizin. Nähre Informationen u. a. zur Terminvereinbarung finden Sie hier.
Leitung: Dr. Matthias Dürr
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Merkblatt Scharlach (Streptokokken-Infektion)
Merkblatt Noroviren
Merkblatt Borreliose
Merkblatt Pertussis (Keuchhusten)
Merkblatt Skabies (Krätze)
Merkblatt Salmonellose
Merkblatt Hepatitis A
Merkblatt Rotaviren
Koordinierung von Infektionsschutzmaßnahmen, Datenschutzhinweis
Merkblatt Giardia lamblia (Giardiasis)
Merkblatt Legionellose
Merkblatt Campylobacter-Infektion
Merkblatt Hepatitis C
Merkblatt Warzen
Merkblatt Hepatitis B
Merkblatt Meningokokken-Erkrankung
Merkblatt Cryptosporidien
Merkblatt Influenza
Merkblatt Escherischia Coli
Merkblatt Hepatitis E
Merkblatt Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
Merkblatt Shigellose
Merkblatt Masern
Hygienemaßnahmen in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, Datenschutzhinweis
Merkblatt Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Antrag auf Gewährung von Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)
- verfügbare ärztliche Unterlagen
- Bei der Meldung von Infektionskrankheiten durch Gemeinschaftseinrichtungen an den Fachbereich Gesundheit wird den Leitungen der Einrichtungen durch das Team Hygiene, nach Meldeeingang, ein entsprechendes Formular (Tabelle) zur Datenübermittlung übersendet.
- verfügbare ärztliche Unterlagen
- Bei der Meldung von Infektionskrankheiten durch Gemeinschaftseinrichtungen an den Fachbereich Gesundheit wird den Leitungen der Einrichtungen durch das Team Hygiene, nach Meldeeingang, ein entsprechendes Formular (Tabelle) zur Datenübermittlung übersendet.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Infektionsschutz (Infektionskrankheiten mit Meldepflicht)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020
Stichwörter
Masern, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, Pest, Sepsis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Meningokokken-Meningitis, Milzbrand, Poliomyelitis, humane spongiforme Enzephalopathie, Cholera, HUS, Botulismus, Virushepatitis, Diphtherie