Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen
Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Beschreibung
Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.
Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.
Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)
Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)
Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)
Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)
E-Mail: umwelt@kreis-slk.de
Internet
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Zorn (Referatsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 514-2500
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Formulare
Formulare: Siehe Antragsformular:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle
Rechtsgrundlage(n)
§ 29b Absatz 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/
Fristen
Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kosten
Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig
Weitere Informationen
Siehe ReSyMeSa:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020
Stichwörter
Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Bekanntgabeverfahren, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Prüfbereiche, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft), Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa