• Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Stelle für Emissions- und Immissionsermittlungen Zulassung

Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen

Sie können als zugelassene Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundesgebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

Beschreibung

Sie können als Messstelle für Emissionen und Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Ihre Dienstleistungen nach der Bekanntgabe durch eine Landesbehörde im gesamten Bundes-gebiet anbieten oder sich an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage, partikelförmige, gasförmige organisch und anorganische Stoffe und Gerüche zu ermitteln. Sie verfügen über die speziellen Anforderungen hinsichtlich der Probenahme und Analytik.

Sie sind gerätetechnisch und personell in der Lage Geräusche und/oder Erschütterungen zu ermitteln.

Sie erfüllen die Pflichten nach § 16 der 41. BImSchV

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/__16.html 

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz (LAU).

Ansprechpartner

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Adresse

Hausanschrift

Reideburger Straße 47

06116 Halle (Saale)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 5704-0

Fax: 0345 5704-190

E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Version

Technisch erstellt am 31.08.2010

Technisch geändert am 09.05.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

Adresse

Postanschrift

Postfach 200256

06003 Halle (Saale)

Hausanschrift

Dessauer Straße 70

06118 Halle (Saale)

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates. ; Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0345 514-2500

Fax: 0345 514-2512

E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen

Version

Technisch erstellt am 03.05.2006

Technisch geändert am 11.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

Die beizubringenden Unterlagen können Sie dem unter nachfolgendem Link abrufbaren Antragsformular entnehmen:

https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

Formulare

Formulare: Siehe Antragsformular:

https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Notifizierungsstelle?bundesland=BB&id=1&modulTyp=ImmissionsschutzStelle

Schriftformerfordernis: Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind u.a. die Fachkunde, die Unabhängigkeit und die Zuverlässigkeit der Messstelle. Im Einzelnen sind alle Voraussetzungen dem unter diesem Link abrufbaren Antragsformular zu entnehmen:

https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Fachinformation?modulTyp=ImmissionsschutzStelle

Handlungsgrundlage(n)

§ 29b Absatz 1 und 2  Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 41. Bundes-Immissionsschutzverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__29b.html in Verbindung mit der 41. BImSchV

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_41/

Fristen

Die Bekanntgabe ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneut beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Etwa vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

Kosten

Für die Durchführung des Bekanntgabeverfahrens und die damit in Zusammenhang stehenden Sachverständigenleistungen werden in Abhängigkeit vom Prüfungs- und Verwaltungsaufwand und von den beantragten speziellen Messungen Gebühren fällig

Weitere Informationen

Siehe ReSyMeSa:

https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Allgemein

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Abteilung 5 am 06.08.2020

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 04.01.2024

Stichwörter

Bekanntgabeverfahren, Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung, Überprüfung von Messeinrichtungen bei Unternehmen, Durchführung von Einzel- und kontinuierlichen Messungen, Ermittlung von Geräuschen und Erschütterungen, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit, Eintragung in das Messstellenverzeichnis ReSyMeSa, Prüfbereiche, Ermittlung von Emissionen und Immissionen (Luft)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020