Hausschlachtung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Lebens- und Futtermittelüberwachung
Beschreibung
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Stendal ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts in Betrieben und Einrichtungen des Landkreises Stendal, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder vertreiben. Das Sachgebiet Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung befasst sich mit der Überwachung sämtlicher Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB, also auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und zudem mit Erzeugnissen nach dem speziellen Wein- und dem Tabakrecht.
Adresse
Hausanschrift
901
Bus: Sperlingsberg
902
Bus: Sperlingsberg
903
Bus: Sperlingsberg
904
Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postfachadresse
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Kontakt
E-Mail: lebensmittelueberwachung@landkreis-stendal.de
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7712
Fax: +49 3931 715577
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt