Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Lebens- und Futtermittelüberwachung

    Beschreibung

    Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen und dadurch ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Stendal ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des nationalen und EU-Lebensmittelrechts in Betrieben und Einrichtungen des Landkreises Stendal, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder vertreiben. Das Sachgebiet Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung befasst sich mit der Überwachung sämtlicher Erzeugnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 LFGB, also auch von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und zudem mit Erzeugnissen nach dem speziellen Wein- und dem Tabakrecht.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Arnimer Straße 1-4

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg
    • Haltestelle: Sperlingsberg
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      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.

    Kontakt

    Fax: +49 3931 715577

    Telefon Festnetz: +49 3931 60-7712

    E-Mail: lebensmittelueberwachung@landkreis-stendal.de

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English