Hausschlachtung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze
Gebühren: nein
Bahnhof Eisleben
Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
Klosterplatz
Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplätze
Gebühren: nein
Bahnhof Eisleben
Regionalbahn: Bahnhof Eisleben
Klosterplatz
Bus: Klosterplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vetamt@lkmsh.de
Telefon Festnetz: +49 3475 2029920
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt