Hausschlachtung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 750
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 750
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt