Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Vorharz (Kreis Harz, Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English