Hausschlachtung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.
Zuständigkeit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Fleischhygiene
Adresse
Postanschrift
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Landkreisverwaltung
Linie:- Bus: Köthen, Landkreisverwaltung
- Haltestelle: Köthen, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 60-1940
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt