Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Fleischhygiene

    Adresse

    Postanschrift

    Am Flugplatz 1

    06366 Köthen (Anhalt)

    Hausanschrift

    Zeppelinstraße 15

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Landkreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Köthen, Landkreisverwaltung
    • Haltestelle: Köthen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Köthen, Bahnhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 60-1940

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English