Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Bergt-Straße 3

    06862 Dessau-Roßlau

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 204-2053

    E-Mail: gesundheitsamt@dessau-rosslau.de

    Fax: 0340 204-2590

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2006

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020