Hausschlachtung Durchführung

    Hausschlachtung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Hausschlachtung vornehmen wollen, müssen Sie diese rechtzeitig zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anmelden. Beachten Sie, dass das bei der Hausschlachtung gewonnene Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verbraucht werden darf.

    Zuständigkeit

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Bergt-Straße 3

    06862 Dessau-Roßlau

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0340 204-2590

    Telefon Festnetz: 0340 204-2053

    E-Mail: gesundheitsamt@dessau-rosslau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über die Gebührenhöhe für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung erteilt Ihnen das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English