Grundbuch Abschrift

    Abschrift eines Grundbuches beantragen

    Beschreibung

    Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen. In Zweifelsfällen wird das zuständige Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.

    Außerdem können Sie schriftlich eine Eintragung in das Grundbuch beantragen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück übertragen, das heißt ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen.

    Voraussetzungen für die Eintragung sind:

    • schriftlicher Antrag,
    • Eintragungungsbewilligung,
    • Sie sind Eigentümer des Grundstücks,
    • die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird,
    • die Einhaltung besonderer Formvorschriften, d. h. Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das Grundbuchamt des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts wenden.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen – Liegenschaften/Beiträge/ Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39539 Havelberg

    900, 913

    Bus: Uferstraße (von dort ca. 300m zu Fuß)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: bauverwaltung-liegenschaften@havelberg.de

    Telefon Festnetz: +49 39387 765-49

    Telefon Festnetz: +49 39387 765-56

    Fax: +49 39387 765-70

    Version

    Technisch erstellt am 30.12.2009 (von: Hannes Warnstedt)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Hansestadt Havelberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • wenn Sie nicht Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Einsicht in das Grundbuch werden keine Gebühren erhoben.
    Für Abschriften aus dem Grundbuch werden gemäß der Kostenordnung Gebühren erhoben. Auskunft über die Gebührenhöhe erteilt das für Sie zuständige Grundbuchamt.
    Für Eintragungen in das Grundbuch werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich hier nach dem jeweiligen Geschäftswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Grundbuchauszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)