Futtermittelzulassung beantragen
Beschreibung
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 10 Mrd. Euro das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Bedarf an Futtermitteln liegt bei ca. 66 Mio. Tonnen jährlich, was ca. dem 8-fachen des Getreideverbrauches für die menschliche Ernährung entspricht.
Geschieht die Erzeugung und Verwendung der Futtermittel nicht gezielt, sorgfältig und qualitätsorientiert, entstehen erhebliche ökonomische Verluste, unter Umständen Verbraucherschäden und Umweltbelastungen. Durch eine Produkt begleitende amtliche Überwachung auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln (kurz: Futtermittelkontrolle) soll dies verhindert und zugleich der vorsorgende Verbraucherschutz gestärkt werden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Landesverwaltungsamt, Referat Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten hat die Fachaufsicht über die Veterinärbehörden.
Ansprechpartner
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Lebensmittel- und Tierarzneimittelüberwachung/Fleischhygiene
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Postanschrift
Postfach 11 31
39288 Burg
Hausanschrift
Krankenhaus
Bus: Krankenhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Di:  08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Mi: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-15:00 Uhr Do: 08:30-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Fr:  08:30-11:30 Uhr 
Kontakt
Landkreis Jerichower Land - Amt für Verbraucherschutz
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Bahnhofstraße 9
39288 Burg
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Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt