Fundsachen melden

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Güsten
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Platz der Freundschaft 1

    39439 Güsten

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Fachbereich Bürgerservice

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-214

    • Fachbereich Bürgerservice

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-215

    • Fachbereich Bürgerservice

      Telefon Festnetz: +49 39262 877-217

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Verlust, Fundsache Status abfragen, Fundbüro, verloren

    Sprachversion

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