Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung/Öffentliche Ordnung
Telefon Festnetz: +49 3461 445540
Hundehaltung abmelden wegen Tod des Hundes
Telefon Festnetz: +49 3461 445721
Hundehaltung abmelden wegen Verlust des Hundes
Telefon Festnetz: +49 3461 445721
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Telefon Festnetz: +49 3461 445721
Meldung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen
Telefon Festnetz: +49 3461 445540
Öffentliche Ordnung/ Altfahrzeuge
Telefon Festnetz: +349 3461 445726
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Verlust, Fundsache Status abfragen, Fundbüro, verloren