Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Helbra (Hauptstraße) ca. 800m entfernt
Bus: 420; 421; 427; 434
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034772 50-153
Telefon Festnetz: 034772 50-150
Fax: 034772 27231
E-Mail: info@verwaltungsamt-helbra.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Fundbüro, verloren, Fundsache Status abfragen, Verlust