Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Ordnung und Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mansfeld, Bahnhofstraße
Regionalbahn: "Wipperliese"
Mansfeld, Friedensallee
Bus: 372, 400, 431
Mansfeld, Siebigeröder Straße
Bus: 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@mansfeld.eu
Fax: 034782 871-65
Telefon Festnetz: 034782 871-66
Telefon Festnetz: 034782 871-64
Telefon Festnetz: 034782 871-18
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Fundbüro, verloren, Fundsache Status abfragen, Verlust