Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Möckern - Ordnung, Sicherheit, Feuerwehr, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Loburg, Markt
Linie:- Bus: 720, 715
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Am Markt 10
39291 Möckern
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039221 95-244(Hunde)
Fax: 039221 95-230
Telefon Festnetz: 039221 95-243(Brandschutz/Feuerwehr)
Telefon Festnetz: 039221 95-242(SG Ordnung)
Telefon Festnetz: 039221 95-241(SG Ordnung)
E-Mail: info@stadt-moeckern.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Verlust, Fundbüro, verloren, Fundsache Status abfragen