Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer 03941/ 551322 Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 55-1323
Telefon Festnetz: 03941 55-1320
Telefon Festnetz: 03941 55-1320
E-Mail: ordnung@halberstadt.de
Kontaktperson
Sachbearbeitung Fundbüro
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1320
Sachbearbeitung Veranstaltungen
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1327
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Verlust, Fundbüro, verloren, Fundsache Status abfragen