Fundsachen melden

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Aufbewahrung und Versteigerung
    Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Hinweise für Halle (Saale): Fundsachen

    Wenn Sie einen Gegenstand in der Stadt Halle (Saale) verloren haben, benachrichtigen wir Sie gerne, wenn dieser bei uns abgegeben wird. 

    Nach Ablauf der gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten werden die nicht abgeholten Fundsachen einmal jährlich durch das Fundbüro versteigert. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Fundbüro

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    * Mo: 09:00 - 12:00 Uhr * Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr * Mi: 09:00 - 12:00 Uhr * Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr * Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2211236

    Fax: +49 345 2211463

    E-Mail: fundbuero@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Fundsachen
    Datenschutzhinweis Fundbüro

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Fundsachen

    • bei Wiedererwerb des Fundgegestandes ist die Anschrift anzugeben
    • bei Finderlohn ist die Anschrift anzugeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Fundsachen

    Das Anliegen wird sofort bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Halle (Saale): Fundsachen

    • je nach Dauer der Aufbewahrung und Wert des Fundgegenstandes

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Fundsachen

    Bei den Fundsachen die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist versteigert werden, handelt es sich u. a. um Fahrräder. Die Fahrräder können kleine Mängel haben und keinen Garantieanspruch. Die Funktionsfähigkeit wurde nicht geprüft. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Stichwörter

    Verlust, Fundsache Status abfragen, Fundbüro, verloren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English