Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvieren
Beschreibung
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) gibt jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aktiv für den Erhalt unserer Natur sowie den Umweltschutz einzusetzen. Besonders geeignet ist das FÖJ für die:
- Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung bzw. Studienbeginn,
- Berufsorientierung sowie
- Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt
Der Einsatz beginnt am 1. September und ist am 31. August des Folgejahres beendet. Bei einem Abschluss eines Ausbildungs- oder Studienplatzes kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Die FÖJ Teilnehmer arbeiten 40 Stunden pro Woche u. a. im Bereich Natur- und Umweltschutz, Umweltbildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, Pflege- und Pflanzarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit. Neben der ganzjährigen Arbeit in den selbst gewählten Einsatzstellen finden fünf einwöchige Bildungsseminare zu verschiedenen Themen statt.
Zuständigkeit
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie an die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt anerkannten Träger.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Naturschutz und Forsten
- Artenschutz
- Genehmigungen nach allgemeinem Artenschutz
- Genehmigungen nach besonderem Artenschutz
- Halter und Züchter besonders geschützter Arten/ CITES
- Zoos/ Tiergehege
- nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
- Bergbau – Bodenabbau
- Bergbau nach Bergrecht
- Bodenabbau nach Naturschutzrecht
- Biotopschutz nach Bundes- und Landesnaturschutzgesetz
- Eigentümerbenachrichtigung über gesetzlich geschützte Biotope
- Ausnahmen und Befreiungen
- Eingriffsregelung
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in eigener Zuständigkeit
- Naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigungen in Beteiligungsverfahren
- Kompensationsverzeichnis
- Ökokonto
- Förderung
- Agrarumweltmaßnahmen
- Naturschutz-Fördermittel
- Forst
- Forstaufsicht, Kontrolle der Wiederaufforstungspflicht
- Genehmigung von Erstaufforstungen
- Genehmigung von Waldumwandlungen
- Genehmigung zum Neu- und Ausbau von Waldwegen sowie deren Befahrung
- Genehmigung von genehmigungspflichtigen Kahlhieben
- Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen im Wald
- Kontrolle der Ernte von forstlichem Vermehrungsgut
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Beratung privater Waldbesitzer
- Anordnungen zum Schutz des Waldes
- Führung des Waldverzeichnisses, Feststellung der Waldeigenschaft
- Tätigkeit im Forstausschuss
- Landschaftspflege
- Landschaftsplanung
- Landschaftsprogramm
- Landschaftsrahmenplan
- Landschaftspläne
- Schutzgebiete/ -objekte
- Biosphärenreservate
- Naturpark
- FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzgebiete
- Allgemeinverfügung zur nationalrechtlichen Sicherung
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile, incl. Gehölzschutzverordnung
- Flächennaturdenkmale
- Flächenhafte Naturdenkmale
- Naturdenkmale
- Geschützte Parkanlagen
- Alleen und einseitige Baumreihen nach Landesnaturschutzgesetz
- Biotopverbund
- Natura 2000, Cross Compliance
- Naturschutzverzeichnis
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4146
Fax: +49 3904 7240-56100
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Freiwillige Ökologische Jahr als Wehrersatzdienst ist in Sachsen-Anhalt nur bei dem zweiten FÖJ-Träger, den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (ijgd e.V.) Landesverein Sachsen-Anhalt möglich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Wehrersatzdienst, FÖJ