Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land - Fachbereich Baudienstleistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz neben dem Einagng
Anzahl: 18 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Klietz, Ort
Linie:- Bus: Linie 900 (Havelberg-Stendal)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Assistenz)
Telefon Festnetz: +49 39327 9378-44
E-Mail: bauamt@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Leiter Fachbereich Baudienstleistungen)
Telefon Festnetz: +49 39327 9378-42
E-Mail: wab@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Tiefbau/Grünfläche)
Telefon Festnetz: +49 39327 9378-74
E-Mail: lan@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Stadtplanung/Bauordnung)
Telefon Festnetz: +49 39327 9378-41
E-Mail: rud@elbe-havel-land.de
Mitarbeiter/in (Verwaltung)
Telefon Festnetz: +49 39327 9378-76
E-Mail: vergabe@elbe-havel-land.de
Internet
Weitere Informationen
Mitgliedsgemeinden: Wust-Fischbeck, Schönhausen (Elbe), Kamern, Klietz, Sandau (Elbe), Schollene
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt