Flächennutzungsplan Auskunft

    Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

    An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bismark (Altmark) - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    OG Hinterhaus - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039089 2137

    Telefon Festnetz: 039089 976-50

    Kontaktperson

    • Herr Erik Dähne

      Telefon Festnetz: 039089 976-50

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2201

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    • Frau Elke Seidel

      Telefon Festnetz: 0391 567-2292

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English