Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Kreisplanung/ÖPNV
Aktuelles
Am Haupteingang der Kreisverwaltung befindet sich eine Klingel für Rollstuhlfahrer. Nach Betätigung dieser wird Ihnen ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei der Umsetzung Ihres Anliegens behilflich sein. Leiterin: Frau Uta Ullrich
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Gebühren: nein
Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Sangerhausen, Bahnhof
Bus: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Bahnhof
Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof
Sangerhausen, Hüttenstr.
Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.
Sangerhausen, Kreisverwaltung
Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Hüttenhof
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Rottleberode, Post
Bus: 450
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 389-364
Telefon Festnetz: 034651 389-363
Fax: 034651 389-380
E-Mail: info@rossla.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt