Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Genthin - FB Bau/Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Lindenstraße 2 - Hofgelände
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Genthin, Markt
Linie:- Bus: 750
- Haltestelle: Genthin, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Genthin
Empfänger: Stadt Genthin
IBAN: DE39 8105 4000 0711 0039 20
BIC: NOLADE21JEL
Bankinstitut: Sparkasse Jerichower Land
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt