Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de
Kontaktperson
Frau Maria Nitschke-Lohmann
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231
Internet
Stadt Halberstadt - 4.2 Stadtplanung
Beschreibung
Liegenschaftskataster - Bürgerservice
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst "Liegenschaftskataster" einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten.
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1511
38820 Halberstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1611
E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de
Kontaktperson
Herr König
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1615
E-Mail: koenigj@halberstadt.de
Frau Siegrun Ruprecht
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
E-Mail: ruprecht@halberstadt.de
Frau Sylvia Franzke
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1617
E-Mail: sylvia.franzke@halberstadt.de
Bauleitplanung
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612
E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de
Verkehrsplanung
Telefon Festnetz: +49 3941 55-1620
E-Mail: habsick@halberstadt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt