Flächennutzungsplan Auskunft

    Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

    Beschreibung

    Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.

    Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.

    An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.

    Hinweise für Börde: SG Kreisplanung Flächennutznugsplan

    Die Genehmigung von Änderungen und Ergänzungen von bereits genehmigten Flächenntzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt durch das Sachgebiet Kreisplanung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2201

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    • Frau Elke Seidel

      Telefon Festnetz: 0391 567-2292

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Börde: SG Kreisplanung Flächennutznugsplan

    Die Druckausgabe kann beim Sachgebiet Kreisplanung nicht angefordert werden

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 27.12.2023

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    Sprache: en

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