Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Beschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan gibt vor, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die vorhandenen Flächen genutzt werden sollen. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z.B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt. Die Geltungsdauer des Flächennutzungsplanes beträgt mindestens 10 Jahre. Der Flächennutzungsplan einer Gemeinde wird vom Landesverwaltungsamt/Referat Bauwesen genehmigt.
Hinweise für Börde: SG Kreisplanung Flächennutznugsplan
Die Genehmigung von Änderungen und Ergänzungen von bereits genehmigten Flächenntzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt durch das Sachgebiet Kreisplanung.
Die Genehmigung von Änderungen und Ergänzungen von bereits genehmigten Flächenntzungsplänen der kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgt durch das Sachgebiet Kreisplanung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Rückseite des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Irxleben, Hohe Börde
Bus: 615, 618
Irxleben, Niederndodeleber Str.
Bus: 2, 615, 618
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Hohe Börde
Empfänger: Gemeinde Hohe Börde
IBAN: DE86 8109 3274 0008 2050 51
BIC: GENODEF1MD1
Bankinstitut: Volksbank Magdeburg
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte am Eingang klingeln.
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Börde: SG Kreisplanung Flächennutznugsplan
Die Druckausgabe kann beim Sachgebiet Kreisplanung nicht angefordert werden
Die Druckausgabe kann beim Sachgebiet Kreisplanung nicht angefordert werden
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt