Förderung für Dorferneuerung beantragen
Beschreibung
Das Förderprogramm "Dorferneuerung" ist ein Teil der sogenannten Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".
In Orten, die in dieses Programm aufgenommen werden, können etwa vier bis sechs Jahre lang Maßnahmen auf der Grundlage der Förderrichtlinie (mit)finanziert werden.
Zuständigkeit
Anträge sind über die Stadt oder Gemeinde an das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu richten. Hier finden Sie weitere Informationen.
Die Fachaufsicht über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten hat das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Kemberg
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Burgstraße/Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Mauerstraße
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Kemberg, Burgstraße
Bus: Rufbus
Kemberg, Schule
Bus: 343, 344, 345
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen der Dorferneuerung
Merkblatt zur Förderung der Dorferneuerung
Weitere Informationen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Formulare
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen der Dorferneuerung
Merkblatt zur Förderung der Dorferneuerung
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt