Blindengeld Gewährung

    Blinden- und Gehörlosengeld beantragen

    Sie haben finanzielle Einbußen aufgrund Ihrer Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit? Informieren Sie sich hier über den Anspruch auf Blinden- oder Gehörlosengeld.

    Beschreibung

    Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung ausgleichen.

    Das volle Blindengeld beträgt monatlich 424,44 Euro für Erwachsene und 294,76 Euro für Minderjährige.

    Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 61,30 Euro.  

    Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie ein gekürztes Blindengeld.

    Die Beträge gestalten sich wie folgt:

    • Pflegegrad 2: Erwachsene: 279,08 Euro | Minderjährige: 149,40 Euro
    • Pflegegrad 3-5: Erwachsene: 244,59 Euro | Minderjährige: 114,91 Euro
    • Heim - Eigenanteil an den Heimkosten mehr als 50 %: Erwachsene: 424,44 Euro | Minderjährige: 294,76 Euro
    • Heim - Eigenanteil an den Heimkosten weniger als 50 %: Erwachsene: 212,22 Euro | Minderjährige: 147,38 Euro

    Ähnliches gilt auch, wenn Sie gehörlos sind. Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 61,30 Euro. Anders als beim Blindengeld wird das Gehörlosengeld immer in dieser Höhe ausgezahlt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt (LVwA).

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Sozialamt

    Beschreibung

    Das Sozialamt sorgt dafür, dass diejenigen Bürger, die finanzielle Leistungen oder Sachleistungen benötigen, diese auch erhalten, wenn kein Anderer ihnen hilft. Dies gilt natürlich auch für behinderte und/oder pflegebedürftige Menschen.

    Adresse

    Postanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 1151

    06618 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
      Linie:
      • Bus: Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 11.30 Uhr / 13.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.30 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03445 73-1230

    Telefon Festnetz: 03445 73-1293

    Telefon Festnetz: 03445 73-1266

    E-Mail: sozialamt@blk.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Gehörlosengeld
    Einverständniserklärung zum Antrag auf Gewährung von Blindengeld/Gehörlosengeld
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld
    Anlage zum Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld/Gehörlosengeld - Bestätigung der Meldebehörde

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Schwerbehindertenrecht - LBLiGG

    Adresse

    Hausanschrift

    Maxim-Gorki-Straße 7

    06114 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-3360

    E-Mail: 510Widerspruch@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Gewährung von Gehörlosengeld
    Einverständniserklärung zum Antrag auf Gewährung von Blindengeld/Gehörlosengeld
    Antrag auf Gewährung von Blindengeld
    Anlage zum Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld/Gehörlosengeld - Bestätigung der Meldebehörde

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Blinden- oder Gehörlosengeld
    • Feststellungsbescheid über Ihre Behinderung

    Formulare

    Sie finden Antragsformulare zum Blinden- und Gehörlosengeld auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf Blindengeld, wenn

    • Ihre Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt,
    • Sie hochgradig sehbehindert mit einer Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung von mehr als 1/20 sind.

    Sie erhalten Gehörlosengeld

    • mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit
    • Oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, soweit der Grad der Behinderung infolge schwerer Störungen des Spracherwerbs 100 beträgt,
    • mit später erworbener Taubheit, wenn der Grad der Behinderung allein infolge Taubheit und mit der Taubheit einhergehender schwerer Sprachstörung 100 beträgt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Leistungen nach dem Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz werden auf Antrag gewährt. Es wird ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen und Ihr Antrag vorliegen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Gegensatz zum Blindengeld ist die Blindenhilfe eine Bundesleistung. Sie kann zusätzlich zum Blindengeld gewährt werden. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, erfahren Sie beim örtlichen Sozialamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen Anhalt am 20.01.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Stichwörter

    Blindengeld, Gehörlosengeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English