Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
Beschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Daneben kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
Hinweise für Harz: Ergänzungen
Für die Brandschutzaufsicht ist im Ordnungsamt des Landkreises Harz das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz - Team Brandschutzaufsicht und Feuerwehrtechnische Zentrale verantwortlich. Schwerpunkte bilden hierbei die Erfüllung der Landkreisaufgaben im Brandschutz sowie die Unterstützung und Rechtsaufsicht über die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind.
Daneben wird eine Feuerwehrtechnische Zentrale an zwei Standorten zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Einsatztechnik der kommunalen Feuerwehren vorgehalten.
Für die Brandschutzaufsicht ist im Ordnungsamt des Landkreises Harz das Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz - Team Brandschutzaufsicht und Feuerwehrtechnische Zentrale verantwortlich. Schwerpunkte bilden hierbei die Erfüllung der Landkreisaufgaben im Brandschutz sowie die Unterstützung und Rechtsaufsicht über die Kommunen, die Träger des Brandschutzes sind.
Daneben wird eine Feuerwehrtechnische Zentrale an zwei Standorten zur Wartung und Pflege der Fahrzeuge und Einsatztechnik der kommunalen Feuerwehren vorgehalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Harz: Ergänzungen
Brandschutzaufsicht
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410030, -31, -32
FTZ Thale
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410033, -50, -51, -52
FTZ Wernigerode
Bahnhofstraße 39, 38855 Wernigerode 03941/5970-1805, -74, -75, -76
Brandschutzaufsicht
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410030, -31, -32
FTZ Thale
Timmenröder Straße 4, 06502 Thale 03947/410033, -50, -51, -52
FTZ Wernigerode
Bahnhofstraße 39, 38855 Wernigerode 03941/5970-1805, -74, -75, -76
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-4509
Fax: 03941 5970-4160
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Brand- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harz: Ergänzungen
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Hinweise für Harz: Ergänzungen
Fachlich freigegeben durch Lk Harz