Schutz eines Biotops beantragen
Beschreibung
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.
Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.
Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde
Beschreibung
Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen Schutz und Erhaltung natürlicher Lebensräume, Artenvielfalt und Landschaften. Sie überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, berät Bürger und Verwaltungen, genehmigen Eingriffe in die Natur und sensiblisieren die Öffentlichkeit für Naturschutzbelange.
FAQs - Häufig gestellte Fragen (tba.)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Kreisverwaltung
Linie:- Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: * Di 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 15:00 Uhr * Do 08:30 - 12:00 Uhr * 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ramona Pabst (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2901
Frau Katrin Münch (Stellvertretende Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: 03491 806-2907
Frau Antje Göthel
Telefon Festnetz: 03491 806-2904
Frau Cordula Herzog
Telefon Festnetz: 03491 806-2906
n.n.
Frau Franziska Vosmer
Telefon Festnetz: 03491 806-2910
Frau Nadja Winter
Telefon Festnetz: 03491 806-2905
Frau Sarah Schulze
Telefon Festnetz: 03491 806-2909
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt