Biotop Schutz

    Schutz eines Biotops beantragen

    Beschreibung

    Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

    Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.

    Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.

    Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.

    Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Untere Naturschutzbehörde

    Beschreibung

    Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde umfassen Schutz und Erhaltung natürlicher Lebensräume, Artenvielfalt und Landschaften. Sie überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, berät Bürger und Verwaltungen, genehmigen Eingriffe in die Natur und sensiblisieren die Öffentlichkeit für Naturschutzbelange.

    FAQs - Häufig gestellte Fragen (tba.)

    Adresse

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Kreisverwaltung

    Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2904

    Fax: 03491 806-2990

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: Thomas Hoffmann)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Thiele, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

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